Beratung

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Mit Ihren Fragen zu Blitzschutz und Erdung sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir bieten perfekten Service für Unternehmen, Bauherren und Privatkunden

Ist eine Blitzschutzanlage für mein Objekt notwendig?

Ohne spezielle Forderungen durch einen Dritten (z.B.: Bauordnung oder Versicherung) entscheidet allein der Betreiber durch seine Gefährdungsbeurteilung über die Notwendigkeit eines Blitzschutzes.
Anders verhält es sich bei der Erdungsanlage. Die ist in jedem Fall, schon aus Gründen der elektrischen Sicherheit gefordert.
Lediglich der Umfang der benötigten Erdungsanlage variiert je nach Nutzung.

- Kompetent - Sachlich - Fachspezifisch

Um Sie bei der Realisierung Ihres Projektes zu unterstützen, liefern wir fachliche Unterstützung bei Planung, Empfehlungen bei Montage, Entscheidungshilfe bei Neubau. 


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Ist der Äußere Blitzschutz ausreichend?

Allein der Äußere Blitzschutz reicht nicht aus als allumfänglicher Schutz eines Gebäudes vor der Wirkung von Blitzeinschlägen. 
Es braucht dazu immer einen koordinierten Überspannungsschutz, um ebenfalls die technische Gebäudeausrüstung zu schützen.

Planer

Planungsbüros Elektro 
• Planungsbüros Hoch- / Tiefbau
• Planungsbüros Dachdecker
• Architekten

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• Blitzschutzmontage - Firmen
• Tief- und Hochbaufirmen
• Firmen mit Produktions- /                     Geschäftsstätten

Personen

• Betreiber von Blitzschutzanlagen 
• private Kunden / Bauherren




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